Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der INSTROM Immobilien- und Bauträger GmbH, Paderborn, für die Marke INSTROM. Stand: 2026.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der INSTROM Immobilien- und Bauträger GmbH, Paderborn (nachfolgend „INSTROM") und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde") über die Entwicklung, Errichtung, Verpachtung und den Betrieb von Energieinfrastruktur (insbesondere Batteriespeicher, PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur) sowie damit verbundene Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern INSTROM ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von INSTROM sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Vertragsunterzeichnung zustande. Online-Konfiguratoren, Standort-Checks und Wirtschaftlichkeits- berechnungen auf dieser Website sind unverbindliche Erstindikationen und kein bindendes Angebot.
§ 3 Leistungen
Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. INSTROM ist berechtigt, Subunternehmer und Partner (z. B. AGP, Westfalen Weser Netz GmbH) einzubinden, soweit dies für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt INSTROM rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge (Standortunterlagen, Lastgänge, Netzanschlussdaten, Grundbuchauszüge etc.) zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
§ 6 Haftung
INSTROM haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet INSTROM nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 7 Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden.
§ 8 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung von INSTROM.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Paderborn. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.