Regulatorischer Hinweis: AgNes-Reform der Bundesnetzagentur (ab ca. 2028–2030)
Die Bundesnetzagentur plant im Rahmen des AgNes-Reformprozesses, den bisherigen Leistungspreis für Großverbraucher (> 100.000 kWh/Jahr) durch ein neues Kapazitätsmodell zu ersetzen: Statt eines fixen €/kW-Jahrestarifs auf die Jahreshöchstlast tritt ein Kapazitätspreis (€/kW/Jahr) zuzüglich Arbeitspreisaufschlag bei Überschreitung der bestellten Kapazität. Das klassische Peak-Shaving zur Senkung des Leistungspreises wird damit für viele Standorte an Bedeutung verlieren.
Die Reform schafft gleichzeitig einen neuen wirtschaftlichen Hebel: Großverbraucher können Strom bei sehr niedrigen Spotmarktpreisen (negative oder nahezu null €/MWh-Phasen) flexibel beziehen – ohne dass dabei ein Leistungspreisrisiko entsteht. Eine Batterie optimiert dann primär die Arbitrage zwischen günstigen Ladezeitfenstern und teuren Bezugsstunden.
Die genaue Ausgestaltung für industrielle Verbraucher soll Anfang 2027 entschieden werden; Ergebnisse laufender Pilotprojekte (bis Ende 2026) fließen ein. Bestandskunden der Bandlast-Regelung sind bis 31. Dezember 2031 geschützt. Quelle: BNetzA
Für Bestandsprojekte und laufende Verträge gilt die aktuelle Netzentgeltsystematik – eine Speicheranlage, die heute wirtschaftlich ist, bleibt es auch unter der Übergangsregelung. Unsere Wirtschaftlichkeitsmodelle berücksichtigen beide Szenarien.