Definition und Praxis
Redispatch 2.0 bezeichnet das seit dem 1. Oktober 2021 erweiterte Engpassmanagement im deutschen Stromnetz. Ziel: Netzengpässe nicht durch teure Einspeisemanagement-Maßnahmen, sondern durch koordinierte Anpassung aller Erzeuger – inkl. erneuerbarer Energien und KWK-Anlagen ab 100 kW – zu beseitigen.
Wer ist betroffen?
- alle Erzeugungsanlagen ab 100 kW installierter Leistung
- steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. P2H, P2G)
- Batteriespeicher ab 100 kW
- fernsteuerbar geforderte Anlagen aus EEG/KWKG
Pflichten der Anlagenbetreiber
- Datenlieferung an den Netzbetreiber (Stamm-, Plan- und Echtzeitdaten)
- Reaktion auf Redispatch-Anforderungen
- Wahl Bilanzielles Modell oder Aufwandsmodell
- Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber Technischer Ressource (BTR) benannt
Vergütung
Bei Abregelung wird der entgangene Erlös ersetzt; bei Mehreinspeisung erfolgt eine Vergütung nach §13a EnWG. Speicher können sich aktiv als Flexibilität zur Verfügung stellen und zusätzliche Erlöse generieren.