Warum beide Varianten dieselben Kosten enthalten müssen
Im Beispiel beziehen sich beide Varianten auf 10 Millionen kWh pro Jahr. Die Vergleichsbeschaffung ist mit 9 ct/kWh angesetzt. Auf der PPA-Seite entfallen 40 % der Menge auf einen angenommenen PPA-Preis von 6,5 ct/kWh. Die verbleibenden 60 % sind Reststrom. Zusätzlich werden 0,2 ct/kWh für die Abwicklung des gesamten Verbrauchs angesetzt.
Identische Netzentgelte, Steuern und Abgaben sind auf beiden Seiten ausgeklammert. Sie entfallen dadurch nicht aus Ihrer tatsächlichen Stromrechnung. Abweichende Gebühren, Herkunftsnachweise oder Mengenvereinbarungen müssen im konkreten Vergleich ergänzt werden.
Der Reststrom entscheidet mit
Mit einem Reststrompreis von 9 ct/kWh ergibt die Rechnung 820.000 € gegenüber 900.000 € Vergleichskosten. Bei 7 ct/kWh sinkt die PPA-Variante auf 700.000 €. Bei 11 ct/kWh steigt sie auf 940.000 € und liegt damit 40.000 € über der Vergleichsbeschaffung. Die Vergleichsbasis bleibt dabei bewusst konstant: Der Regler isoliert ausschließlich den Einfluss des Reststrompreises.
Die Rechnung ist eine vereinfachte Sensitivität. Ein echter Lastgangvergleich muss Erzeugung und Verbrauch zeitlich zusammenbringen, Preisprofile bewerten und Vertragsbedingungen berücksichtigen. Die Annahmen stellen weder ein verfügbares Angebot noch eine Prognose oder Kundenreferenz dar.
Von der Musterrechnung zu Ihrer Entscheidung
Für Ihren Fall sind Jahresverbrauch, Lastprofil, Beschaffungskosten und Vertragsfenster relevant. Der Entscheidungscheck beginnt mit vier Angaben; den Bedarf an vertraulichen Unterlagen stimmen wir anschließend persönlich ab.
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