Energie-News
§19(2) ist ein Flex-Verbot: Zwang zur konstanten Fahrweise statt flexibler Stromerzeugung ergibt wenig Sinn
Die Regelung §19(2) des Stromnetzbetriebsabgabenverordnung wird kritisiert, da sie Energieerzeuger zur konstanten Fahrweise zwingt und damit Flexibilität in der Stromerzeugung unterbindet. Dies widerspricht modernen Anforderungen an flexible Erzeugungsanlagen im Stromnetz.
Originalquelle
Lion Hirth: vollständigen Artikel auf x.com lesenDiese Seite enthält eine Zusammenfassung sowie eine eigene Einordnung von INSTROM. Der vollständige Originaltext ist auf x.com verfügbar.
Verwandte Artikel
Solarserver · 24. Juni 2026
BVES plant Beschwerde bei EU-Kommission gegen StromVKG
stadt+werk (K21 media) · 26. Juni 2026
Baubeginn eines Großbatteriespeichers im Energiepark Philippsburg
Solarserver · 26. Juni 2026
Schwarzstartfähige Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeichern zum Schutz kritischer Infrastruktur
Vertiefen Sie das Thema
Tool
BESS-Optimizer
BKZ, NAV und Investment-Case in 60 Sekunden berechnen.
Biogas
Biogas-Flexibilisierung
Hybrid-Lösungen aus Bestandsanlage + Batteriespeicher.
Methodik
Berechnungsgrundlagen
NAV-Logik, Annahmen, Sensitivitäten — transparent dokumentiert.
Wochenrückblick
BESS & Biogas Update
Wöchentlich kuratiert: Projekte, Regulierung, Markt.