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Energie-News

§19(2) ist ein Flex-Verbot: Zwang zur konstanten Fahrweise statt flexibler Stromerzeugung ergibt wenig Sinn

Die Regelung §19(2) des Stromnetzbetriebsabgabenverordnung wird kritisiert, da sie Energieerzeuger zur konstanten Fahrweise zwingt und damit Flexibilität in der Stromerzeugung unterbindet. Dies widerspricht modernen Anforderungen an flexible Erzeugungsanlagen im Stromnetz.

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Lion Hirth: vollständigen Artikel auf x.com lesen

Diese Seite enthält eine Zusammenfassung sowie eine eigene Einordnung von INSTROM. Der vollständige Originaltext ist auf x.com verfügbar.

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